Kopiert euch den Vertrag gern und eröffnet unter diesem Thread eine Antwort in welcher ihr den Vertrag ausfüllt. Natürlich alles IC. Möchte an dieser Stelle unbedingt erwähnen das diese tolle Arbeit hier nicht mir zu verdanken ist. Sverre von Segers hat sich über Tage hingesetzt und dieses IC-Dokument eingerichtet! Bin Stolz drauf! :-)
Arbeitsvertrag in der Gaststätte „Zum pfeifenden Schwein“ für Arbeiter und Angestellte mit Aufbringung von Arbeitsbedingungen:
Vor- und Zuname des Arbeitnehmers: _______________ Wohnort und Adresse: ___________________________ Vertreter des Wohnorts: __________________________
Vertreten wird der Arbeitnehmer durch Frau/Herr _______________, wohnhaft in _________________. Es wird folgender Vertrag beschlossen, unter 12 oder auch 13 Bedingungen:
§ 1 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird in unbestimmter Zeit abgeschlossen. Die ersten zwei Wochen gelten als Probezeit. Während dieser oder abgeschlossener Zeit kann der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Der Arbeitgeber behält sich vor während der Probezeit den Lohn gekürzt zu halten.
§ 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am ____________.
§ 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _______________ eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Der Arbeitnehmer wird dazu verpflichtet auch andere Arbeiten auszuführen, selbst wenn diese an einem anderen Ort stattfinden mögen. Die Arbeit entspricht die seiner Vorkenntnisse und Fähigkeiten. Diese Verpflichtung gilt solange in der Interesse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, bis jene Tätigkeiten nicht länger belangbar oder zumutbar sind und mit einer Lohnminderung verbunden ist.
§ 4 Arbeitszeit Der Vertrag bindet den Arbeitnehmer an keine regelmäßige Arbeitszeit. Beginn und Ende der Arbeitszeit darf vom Arbeitnehmer frei entschieden werden, doch richtet dieser sich der betrieblichen Arbeitszeit.
Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie der Mehrarbeit verpflichtet.
§ 5 Arbeitsvergütung Der Arbeitnehmer erhält während der Probezeit einen Stundelohn von 4 Silbertaler. Nach offizieller Anstellung erhöht sich die Vergütung um 30%. Dies wiegt sich auf einen Stundenlohn von 5 Silbertalern und 20 Kupfermünzen auf.
Überstunden, die bis in den Bereich der gesonderten Arbeitszeit gelten, werden mit einer 10 prozentigen Erhöhung des gesamten Stundenlohns mit dazu berechnet. Diese Regel gilt erst nach Abschließung der Probezeit. Bei Zulassung einer Sondergewährung behalten beide Parteien, Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber das Vorrecht Gelder in Formen von „Trinkgeld“ oder allerlei anderen Nennungen bei, diese schriftlich zu bezeugen, um eine prozentuale Vergütung durch die gesonderte Arbeitszeit zu gewährleisten. Sollten keine Nachweise folgen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet erhöhte Vergütungen auszuzahlen. Freiwilligkeitsvorbehalt sollte als schriftlicher Hinweis von beiden Parteien unterzeichnet und somit legitimiert werden. Abänderungen sind nach der Tätigkeit des Freiwilligen nicht mehr absehbar.
§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub von derzeit 20 Tagen. Verträge über verlängerten Urlaub müssen mit dem Arbeitgeber schriftlich abgesprochen und festgelegt werden. Bei einer zulässigen Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen nimmt sich der Arbeitgeber das Vorrecht, eine Gewährung abbrechen zu können, wenn jene nicht rechtzeitig im Zeitrahmen abgesprochen wurde. Der Zeitrahmen misst hierbei einen Abstand von 3 Wochen. Der gewöhnliche Urlaub muss 5 Wochen zuvor eingereicht und bestätigt werden, eine Nichteinhaltung erklärt die Beantragung für nichtig.
§ 7 Krankheit
Infolge einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet diese Information dem Arbeitgeber sofort zu berichten. Während der Zeit der Arbeitsverhinderung ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Monatslohn im Sinne von 40 Arbeitsstunden auszuzahlen, bis der Arbeitnehmer wieder die Fähigkeit zur Arbeit erlangt. Der Arbeitnehmer darf ohne Bestätigung eines ausgebildeten, medizinischen Fachmanns für eine Zeit von 1 Woche der Krankheit erliegen. Sollte nach dieser Woche weder die Genesung folgen, noch die Bestätigung eines Fachmanns, dass es sich bei dieser Arbeitsunfähigkeit um eine Krankheit handelt, darf der Arbeitnehmer mit einer Geldstrafe des soeben benannten Monatslohn, in Höhe von 40 Arbeitsstunden rechnen, der in Auftrag des Arbeitgebers herausgegeben wird.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer der Arbeitsverhältnisse und nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen.
§ 9 Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor deren Aufnahme dem Arbeitgeber in Textform anzuzeigen. Diese ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.
Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.
§ 10 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass dieser das Arbeitsverhältnis nicht vertragsmäßig antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Monatsvergütung für die genannte Vertragsverletzung bis zum Ende der Wochenanzahl einer Probezeit und in Höhe einer ganzen Monatsvergütung nach dem Ende einer Wochenanzahl einer Probezeit zu zahlen. Der Arbeitgeber kann nach Erfolg einer Kündigung und der Zahlung nicht erneut Schadensersatzansprüche an derselben Person geltend machen.
§ 11 Kündigung
Der Arbeitgeber hat das Recht eine Kündigung mit und ohne Frist auszusprechen. Die Verlängerung einer Frist hat der Arbeitgeber zu entscheiden und findet nur zugunsten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers statt. Die Kündigung bedarf keiner Schriftform, muss jedoch als Hinweis an den jeweiligen Arbeitsvertrag mit Datumsangabe angebracht werden. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter der Anrechnung der dem Arbeitnehmer möglich zustehenden Urlaubstage. Während der Zeit einer Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigung des Arbeitnehmers erfolgen, wenn dieser eine Kündig bis zum Ende des Monats hin ausspricht oder auf Papier darlegt. Eine unangekündigte Kündigung inmitten eines Monats von Seitens des Arbeitnehmers, kann Strafe mit sich ziehen.
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden können getroffen werden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages finden nur in Textform und in der schriftlichen Ergänzung statt. Dies gilt auch bei Aufhebung dieser Klausel. Vertragsänderungen durch, siehe § 12 Zusätzliche Vereinbarungen sind formlos wirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen des Vertrages zu berichten und Mitteilung zu machen.